Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
§ 42
Weltanschauungsgemeinschaften
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 40 und 41 entsprechend.
Abschnitt 8
Gesundheitsfürsorge
§ 42
Weltanschauungsgemeinschaften
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 40 und 41 entsprechend.
Abschnitt 8
Gesundheitsfürsorge