Historische SGV. NRW.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) vom 14.04.2015

Aufgehoben durch Verordnung vom 8. Juni 2017 (GV. NRW. S. 598), in Kraft getreten am 1. Juni 2017.




§ 9
Prüfungsfächer

Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Gegenstand der Prüfung sind die in der Anlage 5 genannten Lehrgebiete. Die Prüfung beginnt in der Regel vier Wochen vor Ende des Lehrgangs und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2015 (GV. NRW. S. 374).

Aufgehoben durch Verordnung vom 8. Juni 2017 (GV. NRW. S. 598), in Kraft getreten am 1. Juni 2017.