Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 09.09.1971

§ 2
Zuständigkeiten
nach der Straßenverkehrsordnung

(1) Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen übertragen und übernehmen gegenseitig die sich aus der Straßenverkehrsordnung in der jeweils geltenden Fassung ergebenden Aufgaben und Befugnisse auf den in § 1 Abs. 2 genannten Bundesautobahnstrecken zur Ausübung.

(2) Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden im Interesse einer einheitlichen Verkehrsführung und -lenkung bei verkehrsbehördlichen Anordnungen auf den in § 1 Abs. 2 genannten Bundesautobahnstrecken eine Verkehrsbeschilderung berücksichtigen, die mit der Ausschilderung der Bundesautobahn in den jeweiligen Ländern übereinstimmt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1971 S. 330, geändert durch Bek. v. 18. 7. 1974 (GV. NW. S. 1022).

Fn 2

siehe auch Staatsvertrag v. 18.7.1974 (SGV. NW. 101).

Fn 3

§ 1 Abs. 2 Buchst. b) geändert durch Bek. v. 18. 7. 1974 (GV. NW. S. 1022); GV. NW. ausgegeben am 3. Oktober 1974.