Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung zu dem Ersten Zusatzübereinkommen über den Beitritt der Niederlande zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen vom 09.08.1989

Artikel 3

Dieses Zusatzübereinkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Regierungen des Königreichs Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und der Niederlande innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Zusatzübereinkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1989 S. 452.