Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung zu dem Ersten Zusatzübereinkommen über den Beitritt der Niederlande zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen vom 09.08.1989

Artikel 4

Dieses Zusatzübereinkommen tritt am Tag mit der Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen zu Den Haag, am 9. November 1988

in vier Urschriften, jede in deutscher, französischer und niederländischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für den Bundesminister für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland
Parlamentarischer Staatssekretär
J. Echternach

Der Minister für öffentliche Arbeiten
des Königreichs Belgien
P. d'Hondt

Der Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten,
Außenhandel und Zusammenarbeit,
Staatssekretär des Mittelstandes
des Großherzogtums Luxemburg
J. Hostert

Der Minister für Wohnungswesen,
Raumordnung und Umwelt und
der Minister für Außenhandel
der Niederlande
E.H.T.M. Nijpels

Y.M.C.T. van Rooy

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1989 S. 452.