Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 28.01.2016

§ 1
Aufgaben der LWL-Einrichtungen für den Maßregelvollzug

(1) Mit seinen Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug leistet der LWL durch die qualifizierte Behandlung und Unterbringung psychisch und suchtkranker Rechtsbrecher einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Menschen in Westfalen-Lippe.

Die Maßregelvollzugseinrichtungen haben die Behandlung, Sicherung und Nachsorge der ihnen zugewiesenen Patienten/-innen nach Maßgabe des Maßregelvollzugsgesetzes NRW zu gewährleisten. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen sie sich gegenseitig.

(2) Die LWL-Maßregelvollzugsabteilung mit ihren Einrichtungen und der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen arbeiten partnerschaftlich zusammen und nutzen mögliche Synergiepotentiale.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 110).