Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 28.01.2016

§ 15
Doppelte Buchführung

Die Betriebe führen ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 110).