Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 28.01.2016

§ 18
Kassengeschäfte

Die Kassen der Betriebe werden als Sonderkassen geführt. Grundsätzliche Angelegenheiten sind in der Rahmenregelung für das Rechnungswesen des Direktors des LWL enthalten.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 110).