Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
§ 18
Kassengeschäfte
Die Kassen der Betriebe werden als Sonderkassen geführt. Grundsätzliche Angelegenheiten sind in der Rahmenregelung für das Rechnungswesen des Direktors des LWL enthalten.
In Kraft getreten am 1. März 2016 (GV. NRW. S. 110). |