Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
§ 14
Laufbahnprüfung
Die Abschlussprüfung ist die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
§ 14
Laufbahnprüfung
Die Abschlussprüfung ist die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.