Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Dienstordnung für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2016

§ 12
Überleitung

Auf den bisherigen Dienstverträgen und Dienstordnungen beruhende günstigere Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten bleiben unberührt, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.