Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft vom 5. September 1966 (Steinkohlensicherungsgesetz) und darüber hinaus für den Einsatz von Gemeinschaftskohle an Stelle der Referenzmenge Heizöl zu gewährenden Leistungen vom 27.02.1968

§ 2

Solange die Einhaltung des Höchstbetrages der Landesbeteiligung von 550 Millionen DM gesichert erscheint, ist das Land bereit, im Einzelfall ohne Vorbehalt die Verpflichtung einzugehen, sich an den Leistungen auf Grund von Zusagen nach § 1 Abs. 6 des Steinkohlensicherungsgesetzes oder entsprechender Zusagen nach den Richtlinien mit einem Drittel zu beteiligen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1968 S. 41.