Historische SGV. NRW.

Gesetz über die Gewährung eines Anwärtersonderzuschlags für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (Anwärtersonderzuschlagsgesetz feuerwehrtechnischer Dienst – AnwSoZG Feu) vom 07.04.2017

Obsolet.




§ 2

Das für Inneres zuständige Ministerium stellt den Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern nach Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände fest.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. April 2017 (GV. NRW. S. 414).
Obsolet.