Historische SGV. NRW.
Gesetz über die Gewährung eines Anwärtersonderzuschlags für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (Anwärtersonderzuschlagsgesetz feuerwehrtechnischer Dienst – AnwSoZG Feu) vom 07.04.2017
Obsolet.
§ 2
Das für Inneres zuständige Ministerium stellt den Mangel an
qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern nach Anhörung der Kommunalen
Spitzenverbände fest.
Fußnoten:
Fn 1
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In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. April 2017 (GV. NRW. S. 414).
Obsolet.
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