Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung zur Neuordnung der Sparkasse Krefeld und der Stadtsparkasse Willich vom 22.10.1983

§ 1

Die Zweigstellen Willich-Markt, Willich, Anrath und Neersen der Sparkasse Krefeld im Gebiet der Stadt Willich sind auf die Stadtsparkasse Willich zu übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1983 S. 510.

Fn2

SGV. NW. 764.

Fn3

GV. NW. ausgegeben am 28. November 1983.