Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage 'Stollen Neufund' in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis vom 26.02.1996

§ 1

Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Stollen Neufund" in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis, und in Wilnsdorf, Kreis Siegen, ist das Regierungspräsidium Gießen. Dieses handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1996 S. 107.

Fn 2

SGV. NW. 77.