Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fachstellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2018 (Ausgleichsabgabesatzung 2018) vom 15.12.2017

§ 3

Die Aufteilung der Mittel gemäß § 1 auf die örtlichen Fachstellen erfolgt in der Weise, dass zunächst jeder örtlichen Fachstelle ein Betrag in Höhe von 52 000,00 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die verbleibenden Mittel werden dann auf der Grundlage der Anzahl der in den jeweiligen Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband StädteRegion Aachen am 31. Dezember 2015 wohnenden schwerbehinderten Menschen prozentual aufgeteilt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2018 S. 43.