Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fachstellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2018 (Ausgleichsabgabesatzung 2018) vom 15.12.2017
§ 4
Das LVR-Integrationsamt kann einzelnen örtlichen Fachstellen
zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen
Beträge hinaus weitere Mittel an Ausgleichsabgabe zur Verfügung stellen.
Fußnoten:
Fn 1
|
GV. NRW. 2018 S. 43.
|