Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 29
Organe der AOK
Organe der AOK sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Sie wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammen.
Obsolet.
§ 29
Organe der AOK
Organe der AOK sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Sie wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammen.