Historische SGV. NRW.

Satzung der AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse vom 11.02.1994

Obsolet.




§ 29
Organe der AOK

Organe der AOK sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Sie wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammen.