Historische SGV. NRW.

Satzung der AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse vom 11.02.1994

Obsolet.




§ 38
Ausgleichsverfahren
nach dem Zweiten Abschnitt des LFZG

Das Ausgleichsverfahren nach den §§ 10 bis 18 LFZG richtet sich nach den näheren Bestimmungen des Anhangs 2 dieser Satzung.

Zehnter Abschnitt:
Bekanntmachungen und Inkrafttreten