Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 38
Ausgleichsverfahren
nach dem Zweiten Abschnitt des LFZG
Das Ausgleichsverfahren nach den §§ 10 bis 18 LFZG richtet sich nach den näheren Bestimmungen des Anhangs 2 dieser Satzung.
Zehnter Abschnitt:
Bekanntmachungen und Inkrafttreten