Historische SGV. NRW.

Satzung der AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse vom 11.02.1994

Obsolet.




§ 39
Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Satzung und sonstigen autonomen Rechts sind in den Geschäftsräumen der Direktion und Regionaldirektionen der AOK mindestens zwei Wochen öffentlich auszuhängen; § 196 SGB V findet Anwendung.