Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“ (Straßenwärterprüfungsordnung - StrWPrO) vom 10.01.2019

§ 37
Genehmigung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Prüfungsordnung wurde am 4. Dezember 2018 gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Sie tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2024.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

als zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen

für den Ausbildungsberuf

„Straßenwärter/Straßenwärterin“

  

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Mai 2019 (GV. NRW. S. 29).