Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 5.4.2024

Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Velen-Dorf, Waldvelen und Nordvelen, Landkreis Borken vom 14.01.1969

§ 2

Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Velen-Dorf, Waldvelen und Nordvelen vom 14. Dezember 1967 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage (Fn 1)]

1. § 3 findet keine Anwendung.

2. Rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne gelten - abweichend von § 5 - vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung durch den Rat der Gemeinde Velen unbefristet weiter.

3. Der gemäß § 6 zu bildende Ausschuß kann nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Gemeinde Velen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden.

4. § 7 kann nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Gemeinde Velen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abgeändert werden.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 109.