Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Roetgen, Landkreis Monschau vom 14.01.1969

§ 1

(1) Die Gemeinden Roetgen, Rott und Zweifall, Landkreis Monschau, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Roetgen.

(2) Das Amt Roetgen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Roetgen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 110.