Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus vom 24.06.1969

§ 1

(1) Die Gemeinden Wigbold Nienborg und Heek (Amt Nienborg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heek.

(2) Das Amt Nienborg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Heek.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578.