Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus vom 24.06.1969

§ 5

(1) Die Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn (Amt Stadtlohn) wird in die Stadt Stadtlohn eingegliedert.

(2) Das Amt Stadtlohn wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Stadtlohn.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578.