Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus vom 24.06.1969

§ 6

Die Gemeinden Südlohn und Oeding (Amt Stadtlohn) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Südlohn.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 336, ber. S. 578.