Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über das Nationale Naturmonument Kluterthöhlensystem (NNM-VO Kluterthöhlensystem) vom 12.02.2019

§ 1
Erklärung zum Nationalen Naturmonument

Das sich unmittelbar nördlich der Ennepe auf dem Gebiet der Stadt Ennepetal im Ennepe-Ruhr-Kreis und innerhalb des verkarsteten Riffkörpers befindliche Kluterthöhlensystem mit seiner herausragenden wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Bedeutung wird in den in § 2 Absatz 2 bezeichneten Grenzen zum Nationalen Naturmonument mit der Bezeichnung „Kluterthöhlensystem“ erklärt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 13. März 2019 (GV. NRW. S. 160).