Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld vom 24.06.1969

§ 2

(1) Die Gemeinden Büren, Estern, Gescher, Harwick, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting (Amt Gescher) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Gescher und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Gescher wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Gescher.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 348.