Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld vom 24.06.1969

§ 3

(1) Die Stadt Billerbeck und die Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage (Amt Billerbeck) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Billerbeck und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Billerbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Billerbeck.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 348.