Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Steinfurt vom 24.06.1969

§ 1

(1) Die Stadt Ochtrup und die Gemeinden Langenhorst und Welbergen (Amt Ochtrup) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Ochtrup und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Ochtrup wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Ochtrup.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 358.