Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Düren vom 24.06.1969

§ 1

(1) Die Gemeinden Niederzier und Oberzier (Amt Niederzier) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niederzier.

(2) Das Amt Niederzier wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Niederzier.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 372, ber. S. 578.