Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich vom 24.06.1969

§ 4

Die Gemeinden Langweiler und Niedermerz (Amt Aldenhoven) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Niedermerz.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 379, ber. S. 578.

Fn2

GV. NW. 1969 S. 379.