Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden vom 24.06.1969

§ 2

(1) Die Gemeinden Baasem, Berk, Dahlem, Kronenburg und Schmidtheim (Amt Schmidtheim) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dahlem.

(2) Das Amt Schmidtheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Dahlem.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 383.