Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden vom 24.06.1969

§ 7

(1) Die Gemeinden Golbach, Kall, Keldenich, Sistig, Sötenich, Urft, Wahlen und Wallenthal werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kall.

(2) Das Amt Kall wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Kall ist die Gemeinde Kall.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 383.