Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle vom 24.06.1969

§ 3

(1) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen, Wichlinghausen und dem Amt Borgholzhausen vom 21. Januar 1969 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 1 (Fn 1)]

1. § 2 Abs. 2 findet keine Anwendung,

2. in § 4 Abs. 3 entfallen die Worte ,,und die Ausübung bestehender Vorkaufsrechte".

(2) Die Gebietsänderungsverträge zwischen den Gemeinden

Ascheloh, Eggeberg, Gartnisch und der Stadt Halle [Anlage 2, 2 a, 2 b (Fn 1)]

vom 6. Februar 1969 werden mit der Maßgabe bestätigt, daß

1. Bauleitpläne nur übergeleitet werden, soweit es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Bebauungspläne handelt,

2. die in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Gartnisch nur weitergeführt werden, wenn sie mit dem neuen Flächennutzungsplan der Stadt Halle im Einklang stehen und

3. die Stadt Halle nur insoweit verpflichtet ist, 15% ihres Haushaltsansatzes für Wegebaumaßnahmen zu Wegebauzwecken im Gebiet der Gemeinde Gartnisch zu verwenden, als dies mit einer sinnvollen Planung für den Gesamtraum zu vereinbaren ist.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 404.