Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 02.12.1969

§ 1

(1) Die Gemeinden Albaxen, Bödexen, Bosseborn, Brenkhausen, Fürstenau, Godelheim, Lüchtringen, Lütmarsen, Ottbergen, Ovenhausen und Stahle (Amt Höxter-Land) sowie die Gemeinde Bruchhausen (Amt Beverungen) und die Stadt Höxter werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Höxter und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Höxter-Land wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Höxter.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 818.