Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 02.12.1969

§ 2

(1) Die Gemeinden Amelunxen, Blankenau, Dalhausen, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsberg, Rothe, Tietelsen, Wehrden und Würgassen sowie die Stadt Beverungen (Amt Beverungen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Beverungen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Beverungen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Beverungen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 818.