Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 02.12.1969

§ 6

(1) Die Gemeinden Entrup, Erwitzen, Eversen, Himmighausen, Holzhausen, Merlsheim, Oeynhausen, Schönenberg und Sommersell sowie die Stadt Nieheim (Amt Nieheim) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nieheim und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Nieheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Nieheim.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 818.