Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 02.12.1969

§ 7

(1) Die Gemeinden Altenbergen, Born, Bremerberg, Eilversen, Großenbreden, Hohehaus, Kleinenbreden, Kollerbeck, Löwendorf, Münsterbrock und Papenhöfen sowie die Städte Bredenborn und Vörden (Amt Vörden) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Marienmünster und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Vörden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Marienmünster.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 818.