Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz) vom 24.10.1972

§ 4

(1) Die Stadt Versmold und die Gemeinden Bockhorst, Hesselteich, Loxten, Oesterweg und Peckeloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Versmold und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) In die Stadt Versmold wird aus der Gemeinde Kölkebeck das Flurstück:

Gemarkung Kölkebeck

Flur 7 Nr. 90

eingegliedert.

(3) Das Amt Versmold wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Versmold.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1972 S. 284, ber. 1973 S. 14.

Fn2

Nach den Unterlagen des Amtes für Agrarordnung in Minden - Stichtag 1. Mai 1972 -.

Fn3

GV. NW. 1972 S. 284.

Fn4

§ 26 Abs. 2 und § 27 Abs. 5 gegenstandslos; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften.

Fn5

GV. NW. ausgegeben am 6. November 1972.