Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz) vom 24.10.1972

§ 6

(1) Die Stadt Harsewinkel und die Gemeinden Greffen und Marienfeld werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Harsewinkel und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Harsewinkel wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Harsewinkel.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1972 S. 284, ber. 1973 S. 14.

Fn2

Nach den Unterlagen des Amtes für Agrarordnung in Minden - Stichtag 1. Mai 1972 -.

Fn3

GV. NW. 1972 S. 284.

Fn4

§ 26 Abs. 2 und § 27 Abs. 5 gegenstandslos; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften.

Fn5

GV. NW. ausgegeben am 6. November 1972.