Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung des gehobenen bautechnischen Dienstes in der Finanzbauverwaltung und in der Staatshochbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPgD - StBV) vom 20.06.1986

Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.




§ 14
Befähigungsberichte

Nach Beendigung des Ausbildungsabschnittes II erstellt der Leiter der Ausbildungsbehörde, nach Beendigung des Ausbildungsabschnittes III erstellt der Ausbildungsleiter je eine Beurteilung nach dem Muster der Anlage 2. Die Beurteilung für den Ausbildungsabschnitt II ist dem Ausbildungsleiter vorzulegen. (Anlage 2)

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1986 S. 548, ber. S. 744.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO v. 24.3.2005 zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.

Fn 2

SGV. NW. 2030.

Fn 3

SGV. NW. 20301.