Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ vom 19.12.2019

§ 15
Berichterstattung

Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 31. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1001).