Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen für das akademische Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ vom 31.01.2020

§ 2
Sprachkenntnisse

Die Ausgleichsmaßnahmen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Die antragstellende Person soll zu Beginn der Ausgleichsmaßnahme über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, soweit sie zur erfolgreichen Durchführung der Ausgleichsmaßnahme erforderlich sind. Das Nähere regeln die Hochschulen, die die Ausgleichsmaßnahmen anbieten.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 18. Februar 2020 (GV. NRW. S. 151, ber. S. 158).