Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung des Kriminalpolizeilichen Vorbeugungsprogramms des Bundes und der Länder vom 21.09.1993

Artikel 1

Bund und Länder führen zur Harmonisierung und Verstärkung ihrer Bemühungen auf dem Gebiet der präventiven Verbrechensbekämpfung ein gemeinsames Kriminalpolizeiliches Vorbeugungsprogramm durch, das der Aufklärung der Bevölkerung dient.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1993 S. 684.

Fn2

Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.