Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenführung im gerichtlichen und staatsanwaltlichen Bußgeldverfahren im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung Bußgeldverfahren Gerichte und Staatsanwaltschaften – eAktVO OWi) vom 19.08.2020

§ 4
Barrierefreiheit

Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Hierzu sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843) in der jeweils geltenden Fassung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung beachtet werden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 760).