Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Satzung der Provinzial Rheinland Holding Ein Unternehmen der Sparkassen vom 14.09.2020

§ 16
Auflösung der PRH

Im Falle der Auflösung der PRH ist die Liquidation einzuleiten. Das nach beendeter Liquidation verbleibende Vermögen fällt im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital an die Gewährträger.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 23. September 2020 (GV. NRW. S. 893).

Fn 2

In Rheinland-Pfalz bekannt gegeben im Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 35 vom 21. September 2020, S. 619.