Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster vom 21.05.1990

§ 2
Baumaßnahmen

Baumaßnahmen i. S. dieser Geschäftsanweisung sind

a) das Errichten und Herstellen,

b) das Umbauen, Wiederherstellen und Erweitern,

c) das Instandhalten und Instandsetzen,

d) das Abbrechen

von Gebäuden, sonstigen Bauwerken, Innenräumen sowie Freianlagen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1990 S. 333.

Fn2

SGV. NW. 222.