Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster vom 21.05.1990

§ 4
Erwerb von Ausstattung und Einrichtung

Beschlüsse der Kirchenvorstände und Verbandsvertretungen über Verträge für Ausstattung und Einrichtungsgegenstände bei der Durchführung von Baumaßnahmen bedürfen, wenn ihr Gegenstandswert im Einzelfall 10 000,- DM übersteigt, zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung der bischöflichen Behörde.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1990 S. 333.

Fn2

SGV. NW. 222.