Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Gesetz über die Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der einjährigen Ausbildung zur generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin und zum generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten in Nordrhein-Westfalen (Pflegefachassistenz-Ausbildungsvergütungsgesetz – PflfachassAvG) vom 08.10.2020

§ 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(2) Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen dieses Gesetzes.

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Der Minister der Finanzen

Der Minister des Innern

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2021 (GV. NRW. 2020 S. 1010).