Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen vom 06.03.1973

Artikel 8

Dieses Abkommen, soweit es die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen regelt, steht unter dem Vorbehalt, daß keine Entwicklung eintritt, die zu einer erheblichen Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Freien Hansestadt Bremen für die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen führt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1973 S. 175; geändert am 11. 8. 1976 (GV. NW. S. 302).

Fn 2

Art. 4 und Art. 5 Abs. 2 geändert am 11. 8. 1976 (GV. NW. S. 302); in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 1973.